Kosten
Privatversicherte
Die privaten Krankenversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten für eine Psychotherapie. Da die Tarife und Verträge und Verträge jedoch stark variieren, empfehle ich Ihnen, sich bereits vor dem Erstgespräch bei Ihrer Versicherung zu erkundigen, ob und in welchem Umfang Ihr Vertrag psychotherapeutische Leistungen beinhaltet (Anzahl der Sitzungen, probatorische Sitzungen, ggf. benötigte Unterlagen, Eigenanteil). Alle Sitzungen werden gemäß der Gebührenordnung für PsychotherapeutInnen (GOP) abgerechnet.
Beihilfe
Die Beihilfe übernimmt in der Regel anteilig die Kosten für eine Psychotherapie. Ein Erstgespräch sowie probatorische Sitzungen können oft ohne vorherigen Antrag wahrgenommen werden. Auf der Internetseite Ihrer Beihilfestelle finden Sie hierzu meist bereits genauere Information. Je nach Beihilfestelle kann das Antragsverfahren variieren, daher empfiehlt es sich, vor Beginn der Therapie bei Ihrer Beihilfestelle anzufragen, welche Unterlagen erforderlich sind.
Selbstzahlende
Selbstverständlich können Sie die Kosten für die Psychotherapie auch eigenständig übernehmen. In diesem Fall ist kein Antrag bzw. Einbezug der Krankenversicherung oder Beihilfestelle erforderlich. Auch für Selbstzahlende wird gemäß der Gebührenordnung für PsychotherapeutInnen (GOP) abgerechnet.
COACHING & BERATUNG werden leider nicht von Krankenkassen/Beihilfe übernommen und sind daher immer Selbstzahler-Leistungen.
Ablauf
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Kontaktaufnahme
Um ein unverbindliches Erstgespräch zu vereinbaren, können Sie mich entweder per Mail oder über das Kontaktformular mit einer kurzen Beschreibung Ihres Anliegens kontaktieren. Ich melde mich dann schnellstmöglich und zeitnah bei Ihnen zurück.
Eine ärztliche Überweisung ist übrigens nicht erforderlich!
Erstgespräch
Im Rahmen des Erstgesprächs können wir uns kennenlernen und uns gemeinsam einen Überblick über Ihre aktuelle Situation, Ihren individuellen Unterstützungsbedarf und Ihre Veränderungswünsche verschaffen. Darüber hinaus bietet das Erstgespräch natürlich auch Raum Ihre persönlichen Fragen zum Ablauf etc. zu klären.
COACHING I BERATUNG: hierbei entfallen die folgenden Schritte und es kann direkt losgehen!
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Probatorische Sitzungen
Die probatorischen Sitzungen (4 - 5 Sitzungen), dienen dem weiteren Kennenlernen, der Diagnosestellung, der genauen Zielformulierung und der Ableitung eines individuellen Behandlungsplans.
Darüber hinaus soll Ihnen die Probatorik die Möglichkeit geben zu entscheiden, ob Sie sich längerfristig eine Zusammenarbeit vorstellen können. Da die Passung zwischen Therapeutin und KlientIn einen wichtigen Faktor für den Therapieerfolg darstellt, können Sie hier also nochmal in Ruhe schauen, ob Sie sich wirklich wohlfühlen.
Wenn Sie sich für den Beginn einer Therapie entscheiden, stellen wir am Ende der Probatorik gemeinsam einen Antrag bei Ihrem Kostenträger.
Beginn der Behandlung
Nach Erhalt der Kostenzusage kann die Therapie beginnen. In der Regel bedeutet dies 50-minütige Sitzungen im ein- bis zweiwöchigen Abstand. Dies kann bei Bedarf natürlich individuell angepasst werden.
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